2010 gelten neue gesetzliche Regelungen
Das Bioerdgas der SWE ist eine interessante Option für Bauherren und Häuslebesitzer. Mit dem Inkrafttreten des EWärmeG-Baden-Württemberg gelten klare Regeln in Sachen Klimaschutz. Ab dem Jahr 2010 gilt für Bestandsgebäude, dass mindestens 10 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken sind, sobald die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Bioerdgas bietet hier die saubere Lösung.
EWärmeG
Baden-Württemberg setzt mit dem EWärmeG ein Zeichen für den Klimaschutz. Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie Ihre Heizungsanlage nach dem 1. Januar 2010 erneuern, müssen 10 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien wie Biogas, Sonnenenergie oder Erdwärme erzeugt werden.
Sie haben die Wahl:
- Entscheiden Sie sich für die traditionelle Wärmeerzeugung mit Öl oder Gas, wird die Heizung durch eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung ergänzt. Sie benötigen 0,04 m² Kollektorfläche pro m² Wohnfläche.
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Ihre Wahl kann auch auf eine Wärmepumpe fallen, soweit diese eine Jahresarbeitszahl größer als 3,5 erreicht. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie.
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Wärme aus Nah- und Fernwärme – unter bestimmten Voraussetzungen aus Kraft-Wärme-Kopplung oder durch die Beimischung von 10 Prozent Biogas oder Bioöl zum konventionellen Brennstoff – erfüllt ebenfalls die Anforderungen.
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 2009
Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. (weiter)